Ihre IQTÖ-Mitgliedschaft
Um die Interessen der Qigong-, Taiji Quan- und Yi Quan-Lehrenden in Österreich nachhaltig unterstützen zu können, ist es erforderlich, daß die Vereinstätigkeiten der IQTÖ von einer breiten Basis getragen werden.
Werden Sie jetzt IQTÖ-Mitglied und profitieren Sie von den vielen Vorteilen einer Mitgliedschaft:
- Kompetente Vertretung nach außen und Gemeinschaft nach innen
- Internetauftritt über die IQTÖ-Website, Präsenz in digitalen Medien
- Aufwertung der eigenen Arbeit, Forschungstätigkeit, Austausch von Fachwissen
- Umsetzung von Qualitätsstandards und Qualitätssicherung
- Kooperation mit SVS
- Preisnachlass bei IQTÖ-Veranstaltungen
- Für Mitglieder des Vereins gibt es auf Wunsch die Möglichkeit, einer Gruppen-Lehrerhaftpflichtversicherung
beizutreten.
Voraussetzungen zum Erwerb der Mitgliedschaft:
Grundsätzlich kann die Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied (KursleiterIn, LehrerIn, AusbilderIn) beantragt werden. Eine Mitgliedschaft ist jedoch an die Erfüllung der von der IQTÖ ausgearbeiteten Ausbildungsstandards gebunden.
Unsere detailierten Ausbildungsstandards können Sie hier als PDF herunterladen.
- Sie haben eine zumindest 3 jährige Ausbildung bei einem/einer von der IQTÖ anerkannten AusbilderIn absolviert. In diesem Fall genügt es, die Unterlagen inkl. Erste-Hilfe-Zeugnis an das Generalsekretariat zu schicken.
- Sie haben eine Ausbildung, die in Umfang und Inhalt den IQTÖ-Richtlinien entspricht. In diesem Fall bietet die IQTÖ ein Hearing an (Procedere-Hearing als PDF herunterladen). Bitte fordern Sie im Generalsekretariat das Hearing-Formular mit Ausbildungsstundenliste an, füllen Sie dieses aus und schicken Sie es samt Ausbildungsnachweisen und Erste-Hilfe-Zeugnis an das Generalsekretariat. Wir vereinbaren mit Ihnen einen Hearing-Termin.
- Sie haben eine individuelle Ausbildung in traditioneller Unterrichtsform in angemessenem Umfang bei einem/einer AusbilderIn der IQTÖ absolviert. Über die weitere Vorgangsweise informiert sie ihr persönlicher Lehrer/ihre persönliche Lehrerin.
- Sie haben eine individuelle Ausbildung in traditioneller Unterrichtsform in angemessenem Umfang bei einem/einer AusbilderIn, der/die nicht der IQTÖ angehört, absolviert. Schicken sie ihre Unterlagen (Liste mit inhaltlich gegliederter Stundenauflistung), inkl. Erste-Hilfe-Zeugnis an das Generalsekretariat. Wir vereinbaren mit ihnen einen Hearing-Termin.
- Eine Aufnahme unter Vorbehalt ist möglich, wenn fehlende Stunden Ergänzungsfächer betreffen und nicht Kernbereiche. Sie müssen dann innerhalb von 6 Monaten unaufgefordert nachgereicht werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem Ausbildungsreferat.
Fortbildungen für Lehrende
Lehrende der IQTÖ sind laut Vereinsstatuten zu jährlichen Fortbildungen verpflichtet - siehe Fortbildungsrichtlinien.
Jetzt IQTÖ-Mitglied werden!
Ihren Aufnahmeantrag können Sie online an uns übermitteln: